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Allgemeine Vertragsbedingungen

Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (ergonomic::on - Michael Marek M.A.) gelten folgende, allgemeine Vertragsbedingungen für einen Dienstleistungsvertrag:

§ 1 Aufgabenbereich

Festlegung der Aufgaben für den Auftragnehmer auf Basis des zu erstellenden Anforderungskatalogs respektive des projektspezifischen Angebots.

§ 2 Zeit und Umfang der Tätigkeit

Festlegung der Anzahl von zu erbringenden Manntagen durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber auf Basis des projektspezifischen Angebots. Die Einteilung der Manntage im Verlauf des Zeitraums erfolgt nach jeweiligem Arbeitsaufwand und wird nach Bedarf und in gegenseitiger Absprache, insbesondere im Fall der Verhinderung oder Verzögerung durch einen der Vertragspartner, festgelegt.

§ 3 Verhältnis zu Dritten

Der Auftragnehmer hat das Recht, auch für dritte Auftraggeber tätig zu werden, sofern es dadurch bei schon bestehenden Kunden auf Seiten des Auftraggeber nicht zu direkten Wettbewerbssituationen kommt. Einer vorherigen Zustimmung durch den Auftragnehmer  bedarf es hierzu nicht. Bei der Erbringung der Dienstleistungen ist der Auftragnehmer zur Einbeziehung externer Mitarbeiter berechtigt, sofern diese nicht durch ein Geheimhaltungsvereinbarung explizit ausgeschlossen sind.

§ 4 Vergütung

Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit ein Honorar in Form eines Tagessatzes in Höhe einer im Rahmen des projektspezifischen Angebots für verschiedene Dienstleistungsaspekte (Beratung, Konzeption und Text) festgelegten Summe in Euro (EUR); Die Zahlungsmodalitäten erfolgen nach Vereinbarung, in der Regel am Monatsende zur jeweiligen Projektlaufzeit, ansonsten nach Abnahme der Dienstleistungen in Teilen oder als Ganzes durch den Auftraggeber am Ende der vereinbarten Teil- oder Gesamtlaufzeit zu jeweils 100 Prozent. Eventuell erforderliche Leistungen durch Dritte, zum Beispiel für Design und Programmierung, werden gesondert aufgeführt und berechnet. Zuzüglich zu dem Honorar zahlt der Auftraggeber an den Auftragnehmer die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige gesetzliche Umsatzsteuer, da der Auftragnehmer zum umsatzsteuerpflichtigen Personenkreis zählt. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Auftragnehmer hat seine Einkünfte aus seiner Tätigkeit gemäß diesem Vertrag auf dem Veranlagungswege selbst und eigenverantwortlich beim zuständigen Finanzamt zur Einkommensteuer anzumelden. Eine Anmeldung in der gesetzlichen Sozialversicherung erfolgt nicht. Da es sich bei dem Rechtsverhältnis zwischen den Parteien nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt, obliegt die private Vorsorge zur sozialen Absicherung allein dem Auftragnehmer.

§ 5 Erstattung von Kosten und Aufwendungen

Soweit der Auftragnehmer die vereinbarten Tätigkeiten in eigenen Räumen erbringt, trägt er auch die insoweit anfallenden Kosten. Sie werden vom Auftraggeber nicht gesondert vergütet. Sollten die Tätigkeiten in den Räumen vom Auftraggeber oder deren Auftraggebern (Dritten gegenüber) ausgeführt werden müssen, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung. Sollten dem Auftragnehmer aufgrund seiner Tätigkeit für den Auftraggeber weitere Kosten erwachsen (z.B. Reisekosten) werden ihm diese Auslagen voll erstattet, sofern sie vorher mit dem Auftraggeber abgesprochen und genehmigt waren.
Nebenkosten, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen für den Auftraggeber entstehen, werden dem Auftragnehmer vergütet. Nebenkosten sind wie folgt zu berechnen:

  • Verpflegung: Gesetzliche Sätze
  • PKW: EUR 0,30/Km
  • Flüge (Economy Class)
  • Bahnfahrten (2. Klasse)
  • ÖPNV, Taxikosten
  • Mietwagen (Mittelklasse) und Benzinkosten
  • Übernachtungskosten (Mittelklasse)

Weitere Nebenkosten, die zur Erbringung der Leistung notwendig sind, werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.

§ 6 Verschwiegenheit, Aufbewahrung & Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle betrieblichen Angelegenheiten, die Ihm im Rahmen oder aus Anlass seiner Tätigkeit bei Auftraggeber zur Kenntnis gelangen, auch nach Beendigung der Tätigkeit gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm vom Auftraggeber zur Erledigung der jeweils erteilten Aufträge zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass unbefugte Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf Verlangen vom Auftraggeber, spätestens aber mit Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert an den Auftraggeber zurückzugeben.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen in Übereinstimmung mit dem Sorgfaltsmaßstab professioneller Dienstleister erbracht werden. Die Haftung des Der Auftragnehmers ist beschränkt auf die für den Auftraggeber kostenlose Nachbesserung oder Wiederholung von Dienstleistungen, die nicht in Übereinstimmung mit der vorstehenden Gewährleistung erbracht worden sind. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach der Erbringung der entsprechenden Dienste. Jeder Anspruch muss schriftlich geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden, die er im Rahmen der Auftragstätigkeit dem Auftraggeber zufügt, wenn er dabei vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für irgendwelche indirekten oder Folgeschäden, wie z.B. entgangenem Gewinn, Zinsverluste, zusätzliche Kosten aufgrund irgendwelcher Patentrechts- oder sonstiger Schutzrechtsverletzungen, zusätzliche Kosten oder Verluste aufgrund von verspäteten Dienstleistungen, entgangene Geschäftschancen, erhöhte Finanzierungskosten, Vermögensschäden und ähnliches, auf Basis von Entscheidungen, die in Folge der Dienstleistung durch den Auftragnehmer entstehen. Der Auftraggeber gewährleistet, dass dem Auftragnehmer während der gesamten Vertragsdauer alles notwendige Personal, Dienstleistungen, Ausrüstung, Informationen oder sonstige Materialien zur Verfügung gestellt werden, damit der Auftragnehmer, die Verpflichtungen unter dem abgeschlossenen Vertrag komplett erfüllen kann. Bei Verzögerungen des Projektbeginns oder des Projektablaufs nach Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die angebotene Projektlaufzeit zuzüglich der erfolgten Verzögerung zu gewährleisten.

§ 8 Schutzrechte

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ab dem Zeitpunkt der Entstehung die zeitlich unbefristeten und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein, die die Gesamtleistung betreffend speziell für den Auftraggeber entwickelt wurden. - Die Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben hiervon unberührt. - Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen für den Auftraggeber schutzrechtsfähige Leistungen oder Teilleistungen entwickelt, steht dem Auftragnehmer das Recht auf Urhebernennung zu. Der Auftragnehmer ist insoweit berechtigt einen Urhebervermerk in marktüblicher Form und Gestaltung anzubringen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Nebenabreden zu einem abgeschlossenen Vertrag und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht. An Stelle einer unwirksamen Regelung soll dann eine den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien entsprechende zulässige Regelung Geltung haben.

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